• Leitlinie-8 Wohnen

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    Leitlinie‑7: Wohnen

    Eine mög­lichst klein­tei­li­ge Par­zel­lie­rung im Sin­ne von über­schau­ba­ren und unter­schied­lich gro­ßen Bau­grund­stü­cken, z. B. für Bau­trä­ger, Genos­sen­schaf­ten, Bau­grup­pen etc. ins­be­son­de­re der neu zu ent­wi­ckeln­den Flä­chen för­dert die Viel­falt an Bewoh­ner­schaft und Wohn­for­men, an Archi­tek­tur und an Stadt­bild im neu­en Quar­tier. Unter­schied­li­che Wohn­ty­po­lo­gien (z. B. Geschoss­woh­nungs­bau, Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser) und Trä­ger­mo­del­le (z. B. Eigentums- und Miet­woh­nungs­bau, frei finan­ziert oder geför­dert) mischen: Der Flie­ger­horst eig­net sich in bes­ter Wei­se, die Teil­stra­te­gie „Viel­falt an Wohn­for­men“ in die Pra­xis umzu­set­zen. Es ist ent­schei­dend, dabei ver­schie­de­ne Wohn­ty­po­lo­gien und Trä­ger­for­men zu mischen sowie einen rele­van­ten Anteil an kos­ten­güns­ti­gem Wohn­raum exem­pla­risch und pilo­thaft zu schaffen.